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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Firma "ride2wheels" - nachfolgend mit „r2w“ bezeichnet:

1. Vertragsabschluss

Mit der Bestätigung Ihrer schriftlichen (auch über Internet), telefonischen oder persönlichen Buchung durch r2w kommt zwischen Ihnen als Kunde und r2w ein Vertrag zustande.

2. Zahlungsbedingungen

Eine Anzahlung von 50 % des Gesamtbetrages hat unverzüglich nach Erhalt der Bestätigung / Rechnung zu erfolgen. Der Restbetrag von weiteren 50 % ist bis spätestens 1 Woche vor Tour-Beginn zur Zahlung fällig. Bei kurzfristigen Buchungen, welche die Einhaltung dieser Fristen nicht erlauben, kann auch zu Beginn der Tour beim Tour-Guide bar bezahlt werden gegen Aushändigung einer entsprechenden Quittung. Zahlungen können per Vorauskasse oder mittels PayPal getätigt werden.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass nur Kunden mitgenommen werden können, deren Tour-Preis zu 100 % bezahlt worden ist.

3. Preisänderung

Wir behalten uns das Recht vor, unerwartete Preisaufschläge an den Kunden weiterzugeben, z. Bsp. neu eingeführte staatliche Abgaben, MWSt-Erhöhungen u.ä.

Eine Erhöhung der Preise ist jedoch nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Tour-Termin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für den Tour-Veranstalter nicht vorhersehbar waren.

Im Falle einer nachträglichen Änderung des Tour-Preises hat der Tour-Veranstalter den Tour-Teilnehmer unverzüglich zu informieren.

Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Tour-Beginn sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Tour-Teilnehmer berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten.

Der Tour-Teilnehmer hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung der Firma r2w über die Preiserhöhung derselben gegenüber geltend zu machen.

4. Rücktrittsbestimmungen

Die verursachten Kosten (interne und externe) infolge eines Rücktritts des Kunden müssen wir dem Kunden verrechnen, und zwar bis 2 Monate vor Tour-Beginn 25 %, bis 1 Monat vor Tour-Beginn 50 %, bis 14 Tage vor Tour-Beginn 75 % und bis zum Tag des Tour-Beginns 100 %, fällig in 10 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung.

Der Kunde kann sich jedoch bis zum Tour-Beginn auch durch eine Drittperson ersetzen lassen. Wir können allerdings dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, sollte dieselbe den besonderen Tour-Anforderungen nicht genügen.

Für den Gesamtpreis der gebuchten Tour haften in diesem Fall sowohl diejenige Person, welche ursprünglich die Tour gebucht hatte, als auch die Ersatzperson als Gesamtschuldner.

5. Kündigung wegen höherer Gewalt

Wird die Reise in Folge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag ohne Kostenfolge kündigen.

6. Leistungsumfang

Die Leistungen sind im Touren-Programm abschliessend aufgeführt. Sämtliche Touren beinhalten die Kosten für Reiseleitung und ggf. Hotel-Übernachtungen (im Doppel-Zimmer). Weitere Leistungen sind im Preis nicht enthalten.

7. Unterbringung

Die Preise basieren auf Unterbringung der Teilnehmer in Doppelzimmern. Für Übernachtungen in Einzelzimmern wird ein Zuschlag erhoben (variiert, je nach Tour / Hotels).

Sollte eine Unterbringung in einem Doppelzimmer aufgrund der Teilnehmerzahl nicht möglich sein, erhält der Kunde selbstverständlich ohne Aufpreis ein Einzelzimmer.

Dasselbe gilt für allein reisende Frauen (kein Aufpreis für EZ !), sollte bedingt durch die Zusammensetzung der Gruppe nach dem Kriterium der Geschlechtszugehörigkeit eine getrennte Unterbringung der Geschlechter nicht möglich sein.

8. Durchführung der Tour

Bei voraussichtlich schlechtem Wetter (Dauer-Regen) wird die Tour aus Sicherheitsgründen um jeweils 1 Woche verschoben. Die Entscheidung diesbezüglich wird spätestens 3 Tage vor Tour-Beginn nach Rücksprache mit den Tour-Teilnehmern gefällt (Mehrheitsentscheid). Bei anhaltender Schlechtwetterperiode wird die Tour definitiv abgesagt.

Muss eine Tour aufgrund anhaltend schlechten Wetters (falls eine Verschiebung um 1 Woche nicht möglich ist) oder zu geringer Teilnehmerzahl definitiv abgesagt werden, so wird dem Kunden die bereits geleistete Zahlung vollumfänglich zurückerstattet. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.

Eine Änderung der Streckenführung aufgrund von Wetter- und Witterungsbedingungen (Regen, Schnee, geschlossene Pässe) oder anderen Umwelteinflüssen und unvorhersehbaren Ereignissen (Natur-Katastrophen / polit. Ereignisse) bleibt dem Veranstalter/Tour-Guide ausdrücklich vorbehalten.

Können vorgesehene Besichtigungen von Sehenswürdigkeiten nicht durchgeführt werden z. Bsp. aufgrund einer zu geringen Tages-Fahrleistung der Teilnehmer, können keine Entschädigungs-Ansprüche gegenüber r2w geltend gemacht werden.

9. Mindest-Teilnehmerzahl

Die Touren werden nur bei einer Mindest-Teilnehmerzahl von 5 Fahrern (Sozius-Fahrer eingerechnet) durchgeführt. Wird die Mindest-Teilnehmerzahl bis 1 Woche vor dem Tour-Beginn nicht erreicht, wird die Tour ersatzlos abgesagt und der bezahlte Tour-Preis unverzüglich an die bereits angemeldeten Tour-Teilnehmer zurückerstattet.

10. Beachtung von Anweisungen

Der Teilnehmer verpflichtet sich, die geltenden Verkehrsregeln angemessen zu beachten, die Regeln der Gruppenfahrt einzuhalten und weder Mensch noch Natur durch sein Verhalten mit dem Motorrad zu schädigen.

Den Weisungen des Tourenleiters und des Hotelpersonals ist Folge zu leisten und die Wünsche und Bedürfnisse der anderen Tour-Teilnehmer und Hotel-Gäste sind in angemessener Weise zu respektieren.

Wettbewerbsmässiges Fahren oder gar Überholen innerhalb einer Gruppe ist untersagt. Missachtet ein Teilnehmer wiederholt Vorschriften oder werden übrige Teilnehmer durch das Verhalten eines Teilnehmers bedroht, geschädigt oder verletzt, so wird der betreffende fehlbare Teilnehmer von der Tour ausgeschlossen. Der Tour-Guide ist auch berechtigt, bei erkennbarer Fahruntauglichkeit und -Unfähigkeit den betreffenden Tour-Teilnehmer von der Reise auszuschliessen. In diesem Falle besteht kein Rechtsanspruch auf Rückerstattung des anteiligen Tour-Preises. r2w behält sich die Geltendmachung von Schadenersatz vor.

11. Wartezeiten / Ausfall des Motorrads

Wartezeiten unterwegs, verursacht durch Pannen und nötige Reparaturen an Motorrädern können zu keinerlei Schadenersatzansprüchen gegenüber r2w führen.

Kann ein Teilnehmer die Tour infolge eines defekten Motorrads nicht fortsetzen und ist eine Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs in einer für die übrigen Tour-Teilnehmer zumutbaren Frist unmöglich, können weder vom Betroffenen noch von den übrigen Teilnehmern Schadenersatzansprüche gegenüber r2w geltend gemacht werden, selbst dann nicht, wenn das betreffende Motorrad durch die Verhaltensweise eines anderen Gruppenmitgliedes beschädigt worden war. In diesem Falle wären Schadenersatzansprüche direkt an das fehlbare Gruppenmitglied zu richten.

12. Ausfall des Tourenleiters

Der Tourenleiter führt die Tour als Guide an. Erkrankt oder verunfallt ein Tourenleiter während einer Tour, wird versucht, innerhalb von 6 Std. ein Ersatz-Tourguide zu organisieren. Misslingt dies infolge Personalmangels und muss die Tour deswegen abgebrochen werden, so haben die Teilnehmer Anspruch auf Rückerstattung des anteilsmässigen Tour-Preises. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine weitergehende Entschädigung.

13. Erhöhtes Risiko bei Motorradtouren/Haftungsbeschränkung

Die auf unserer Home-Page und in sämtlichen Prospekten beschriebenen Anforderungen an die Fahrer/-innen sind Bestandteil des Vertrages zwischen unseren Kunden und r2w. Bitte prüfen Sie in Ihrem eigenen Interesse sorgfältig und selbstkritisch, ob Sie diesem Anforderungsprofil entsprechen, bevor Sie sich für eine Tour-Buchung entscheiden. Wir sind auch gerne bereit, Sie diesbezüglich zu beraten!

Der Teilnehmer nimmt an der gebuchten Tour auf eigene Gefahr teil, insbesondere ist jeder Tourteilnehmer für seine Fahrweise und Streckenwahl selbst verantwortlich und haftbar, auch dann, wenn er dem Tour-Guide folgt. Ebenso ist jeder Teilnehmer selbst dafür verantwortlich, dass er ausreichende Schutzbekleidung trägt.

Mit der Teilnahme an den Motorradtouren ist sich der Tourteilnehmer der Risiken und Gefahren (erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko) vollumfänglich bewusst und er trägt daher das entsprechende Risiko. Dies gilt insbesondere für Verkehrsunfälle innerhalb einer Gruppe von Motorradfahrern. Die einzelnen Teilnehmer haben ihre Fahrweise bzw. ihr Fehlverhalten gegenüber anderen Gruppenmitgliedern selber zu verantworten und die entsprechenden zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen bei Schäden an Motorrädern, Körperverletzung oder gar Todesfolge zu tragen. Die Tour-Teilnehmer sind auch für einen ausreichenden Versicherungsschutz selber verantwortlich; r2w kann dafür nicht haftbar gemacht werden.

Schäden (Personen-, Sach- und Folgeschäden), welche der Teilnehmer gegenüber allen übrigen Drittpersonen verursacht, hat er ebenfalls in eigener Verantwortung zu tragen, ebenso wie die daraus resultierenden zivil- und strafrechtlichen Folgen. Auch diesbezüglich hat der Tour-Teilnehmer für ausreichenden Versicherungsschutz selbst Sorge zu tragen.

Der Teilnehmer verzichtet gegenüber der Firma r2w und ihren Mitarbeitern auf jegliche Forderung, die während der Tour durch ein schädigendes Ereignis durch höhere Gewalt entstanden ist (z. Bsp. Steinschlag mit Beschädigung des Motorrads und / oder Verletzung des Fahrers).

Im Übrigen ist die vertragliche Haftung von r2w für Schäden, die nicht Körper- oder Gesundheitsschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden durch r2w weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit r2w für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Die deliktische Haftung von r2w für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. r2w haftet in gleicher Weise auch für Ihre Erfüllungsgehilfen.

In allen übrigen Fällen ist die Haftung von r2w als Reise-Veranstalter grundsätzlich auf insgesamt maximal das Dreifache des Tourpreises beschränkt, und zwar ungeachtet des Rechtsgrunds.

14. Beanstandungen

Mängelrügen und Reklamationen jedwelcher Art sind dem Tourenleiter unverzüglich direkt, im Interesse des Tour-Teilnehmers schriftlich oder im Beisein eines Zeugen, mitzuteilen.

Auf Verlangen des Kunden hat unser zuständiger Tour-Guide eine Niederschrift über die einzelnen Beanstandungen anzufertigen. Weitergehende Befugnisse, insbesondere zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen, haben die Tour-Guides bzw. andere Leistungsträger nicht.

Ansprüche wegen nichtvertragsgemässer Erbringung der Reiseleitung hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Tour bei uns geltend zu machen. Dies sollte aus Gründen der Beweissicherung schriftlich erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur noch geltend gemacht werden, sofern der Kunde ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war.

15. Verjährung

Die vertraglichen Ansprüche des Kunden auf Gewährleistung oder Schadenersatz verjähren nach einem Jahr - sofern es sich nicht um Körper- oder Gesundheitsschäden handelt und/oder der Schaden nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig von r2w, deren gesetzlichen Vertretern und/oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurde -, beginnend mit dem Tag, an dem die Tour nach dem Vertrag enden sollte. Hat der Kunde Ansprüche dieser Art geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem r2w dessen Ansprüche schriftlich zurückweist. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

16. Schadenminderungspflicht

Die Tour-Teilnehmer tragen grundsätzlich eine Schadenminderungspflicht, was bedeutet, dass sie bei eventuellen Leistungseinschränkungen / -Ausfällen und Schadenereignissen jedwelcher Art alles Zumutbare unternehmen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.

17. Photos & Filme

Die auf den Touren von Vertretern von r2w angefertigten Photos und Filme sind urheberrechtliches Eigentum von r2w. r2w ist auch berechtigt, dieses Material für Werbezwecke zu verwenden, auch wenn der Teilnehmer darauf zu erkennen ist, ohne Kostenfolge von r2w gegenüber dem Teilnehmer.

18. Fahrerlaubnis

Der Kunde muss im Besitze eines gültigen Fahrausweises sein. Wer sich unerlaubterweise ein Fahrzeug mietet oder auf einer Reise ein Fahrzeug steuert, ist für die strafrechtlichen Folgen selber verantwortlich.

19. Pass / Visum / Impfungen

Die Tour-Teilnehmer sind für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Impf-Vorschriften selbst verantwortlich.

20. Versicherungen

Wir empfehlen allen Tour-Teilnehmern dringend, eine Reiserücktritt- und -Abbruchversicherung, eine Reisehaftpflicht- sowie eine Pannenschutzversicherung abzuschliessen. Wir sind Ihnen gerne dabei behilflich.

Im Übrigen haben die Tour-Teilnehmer selber für einen ausreichenden Versicherungsschutz besorgt zu sein hinsichtlich der Verantwortung bei Personen-, Sach- und Folgeschäden bzw. zur Absicherung gegen die entsprechenden zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen.

Bei Eintritt eines Versicherungsfalls ist die zuständige Versicherungsgesellschaft unverzüglich zu benachrichtigen. Der Tour-Veranstalter r2w ist mit der Schadensregulierung nicht befasst.

21. Miete von Motorrädern

r2w vermittelt lediglich die Miete eines Motorrads im Sinne einer Fremdleistung und tritt nicht selbst als Leistungserbringer auf. Zwischen der Motorrad-Vermietungsfirma und dem Tour-Teilnehmer wird ein separater Vertrag abgeschlossen. r2w kann deshalb keine Gewährleistung bieten oder Schadenersatzansprüche übernehmen für das gemietete Motorrad.

Gemietete Motorräder sind mit einer Haftpflichtversicherung versichert, in der Regel ist auch eine Kaskoabdeckung möglich. Im Schadenfalle geht der Selbstbehalt zu Lasten des Kunden. Der Kunde muss in der Regel eine Kaution in der Höhe des Versicherungsselbstbehaltes leisten, diese kann in den meisten Fällen bar oder mittels Kreditkarte bezahlt werden.

22. Transportschäden

Für Schäden am Motorrad und seinen Ausrüstungsgegenständen haftet der Kunde grundsätzlich selber. Werden beim Verladen eines Fahrzeugs Schäden durch die Transportgesellschaft verursacht, ist der Schaden direkt mit derselben abzuwickeln. r2w kommt keinesfalls für Schäden an Motorrädern und Ausrüstungsgegenständen auf.

23. Haftungsausschluss bei Beschädigung / Diebstahl von Gegenständen

r2w haftet weder bei Beschädigung noch Diebstahl, insbesondere für beschädigte oder gestohlene Motorräder, Gepäcksysteme, weitere Zusatzausstattungen des Motorrads und Kleider, etc. übernimmt r2w keine Haftung.

24. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Im vertraglichen Verhältnis zwischen dem Kunden und r2w ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.

Gerichtsstand für Klagen gegen r2w ist der Firmensitz. Für Klagen der Firma r2w gegen Tour-Teilnehmer ist ebenfalls der Firmensitz von r2w massgebend.

25. Veranstalter

ride2wheels Motorrad-Touren, Inh. Franziska Heidorn, Lindenstr. 16, CH-8307 Effretikon.

info@ride2wheels.ch / Tel. 0041 (0) 52 343 40 40.

 

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